Krafträder mit
- Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
- Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- symmetrisch angeordneten Rädern und
- Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- Leistung von bis zu 15 kW
Vorbesitz Klasse | keine |
Voraussetzung | Mindestalter ab 16 Jahre |
Benötigte Unterlagen | Passfoto, Sehtest (Optiker), Erste-Hilfe-Maßnahmen |
Theorie Unterricht | 14 x 90 Minuten |
Fahrstunden | Fahr- und Übungsstunden nach Bedarf |
Pflichtstunden | 5 x Überland 4 x Autobahn 3 x Nachtfahrt |
Prüfungen | Theorieprüfung und Praxisprüfung |