Klasse B (B17)

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Vorbesitz Klassekeine
VoraussetzungMindestalter ab 18 (17) Jahre
Benötigte UnterlagenPassfoto, Sehtest (Optiker), Erste-Hilfe-Maßnahmen
Theorie Unterricht14 x 90 Minuten
FahrstundenFahr- und Übungsstunden nach Bedarf
Pflichtstunden5 x Überland
4 x Autobahn
3 x Nachtfahrt
PrüfungenTheorieprüfung und Praxisprüfung

Klasse B197

Die Ausbildung findet vorwiegend auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe statt.

Die praktische Prüfung findet ebenfalls auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe statt.

Während der Ausbildung müssen lediglich 10 Fahrstunden zu 45 Minuten auf einem Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe durchgeführt werden, gefolgt von einer Schaltkompetenzprüfung beim Fahrlehrer.

Die Einschränkung auf Automatik-Fahrzeuge entfällt dabei und es dürfen beide Varianten gefahren werden.

Schneller und leichter zum Führerschein!

Vorbesitz Klassekeine
VoraussetzungMindestalter ab 18 (17) Jahre
Benötigte UnterlagenPassfoto, Sehtest (Optiker), Erste-Hilfe-Maßnahmen
Theorie Unterricht14 x 90 Minuten
FahrstundenFahr- und Übungsstunden nach Bedarf
Pflichtstunden5 x Überland
4 x Autobahn
3 x Nachtfahrt
PrüfungenTheorieprüfung und Praxisprüfung