Krafträder mit
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS) , die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW (95 PS) abgeleitet ist und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
Vorbesitz Klasse | keine |
Voraussetzung | Mindestalter ab 18 Jahre |
Benötigte Unterlagen | Passfoto, Sehtest (Optiker), Erste-Hilfe-Maßnahmen |
Theorie Unterricht | 16 x 90 Minuten (bei Ersterwerb), 10 x 90 Minuten (bei Erweiterung), Fragebogenbetreuung am PC |
Fahrstunden | Fahr- und Übungsstunden nach Bedarf |
Pflichtstunden | 5 x Überland 4 x Autobahn 3 x Nachtfahrt |
Prüfungen | Theorieprüfung und Praxisprüfung |