Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
- zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
Vorbesitz Klasse | Klasse B |
Voraussetzung | Mindestalter 17 Jahre (in Begleitung), ab 18 Jahre |
Benötigte Unterlagen | Biometrisches Passbild, Nachweis der Teilnahme an einer Schulung nach §7 der Anlage 7a FeV, Personalausweis oder Reisepass |
Theorie Unterricht | theoretische Schulung mind. 2,5 Stunden (150 min.) |
Fahrstunden | 3,5 Stunden (210 min.) auf einem abgeschlossenen Platz 1 Stunde (60min.) im öffentlichen Straßenverkehr |
Pflichtstunden | keine Sonderfahrten |
Prüfungen | keine |