3G-Regel in Fahrschulen

3G-Regel bei einer Inzidenz von 35 oder mehr!

Liebe Kunden,

aktuell dürfen wir euch nur noch gemäß der 3G-Regel bedienen.

Daher ist der Zutritt zur Fahrschule nur noch gestattet wenn man entweder:

– GEIMPFT

– GENESEN

oder

– GETESTET

ist.

Dies gilt sowohl für den theoretischen Unterricht wie auch für Fahrstunden im PKW

Bitte haltet euren entsprechenden Nachweis (Impfausweis/QR-Code, Genesenennachweis, PCR-Test max. 48h alt, Schnelltest max. 24h alt, Selbsttest vor Ort unter Aufsicht durchgeführt) bereit und zeigt diesen beim Betreten der Fahrschule unaufgefordert vor!

Vielen Dank für euer Verständnis Euer Fahrschul-Team